Auskunftspflicht
Auskunftspflichtig ist jede natürliche oder juristische Person (auch des öffentlichen Rechts), die mit einer Umsatzsteuernummer geführt wird (übliche Umsatzsteuernummer zur Meldung beim Finanzamt).
Privatpersonen sind grundsätzlich von der Meldepflicht befreit.
Wareneingänge von Privatpersonen der EU-Länder sowie Versendungen an Privatpersonen der EU-Länder sind von den jeweiligen Unternehmen zu melden, die am Warenverkehr beteiligt waren.